Rotes
07er – Kennzeichen im Ausland |
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1.
Die Suche nach der Wahrheit … Zunächst war da der Plan, im Sommer 2008 mit der Granada Limousine an einem Oldtimertreffen in Ísland teilzunehmen. Da die Anreise zu diesem Treffen durch fast alle skandinavischen Länder führen sollte, mußte zunächst sichergestellt sein, daß die betreffenden Staaten ein Fahren mit dem 07er Kennzeichen grundsätzlich gestatten, oder zumindest stillschweigend dulden.
Je mehr ich im Internet und diverser Fachliteratur grub, desto widersprüchlicher und undurchsichtiger wurden die Aussagen zur Verwendung der 07er Nummer im Ausland. Von „geht gar nicht“ und „hohen Strafen“ bis hin zu „interessiert keine Sau“ und „null Problemo“ war alles dabei. Zumindest die Verordnung bezüglich des 07er Kennzeichens kam zum Vorschein, und ihr ist zu entnehmen, daß
„ … Kraftfahrzeuge und Anhänger, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen benötigen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden. …“ Und „…Abweichend von § 28 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen für Fahrten nach Absatz 1 rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden, und zwar Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung auch an die Halter der betreffenden Fahrzeuge …".
So
weit, so gut, prinzipiell steht der Fahrt zu einem Treffen also nichts
im Wege, auch wenn es sich, wie im Gesetzestext vermerkt, bei dem roten
07er Kennzeichen nicht um ein amtliches Kennzeichen handelt, und der
damit bewegte Wagen keine Betriebserlaubnis benötigt. Aber
wie schaut es damit im Ausland aus? Im
Hinblick auf die geplante Reise richtete ich mich schriftlich an die
Botschaften der Länder Dänemark, Schweden, Norwegen und Ísland, erklärte
mein Vorhaben und fügte den Text der Verordnung bei. Ergebnis:
Dänemark
und Schweden gestatten also das Fahren mit der 07er Nummer, wie ist aber
„legal zugelassen“ in der dänischen Antwort zu interpretieren? Wird
damit auf die Betriebserlaubnis angespielt, oder wird als Bedingung
angesehen, daß es sich bei der roten 07er Nummer um eine amtliche
Zulassung handeln muß? Auf Nachfrage bekomme ich mitgeteilt, daß als
Beweis für die legale Zulassung der Fahrzeugschein mit einem amtlichen
Stempel ausreichend ist. Sehr schön, bleiben nun noch die Kandidaten
Norwegen und Ísland.
Auf eine schriftliche Anfrage bei Statens Vegvesen ( www.vegvesen.no ) ist bis heute keine Antwort gekommen; damit war ich bezüglich einer verbindlichen Aussage aus Norwegen zunächst in einer Sackgasse. Not macht erfinderisch, ich wandte mich als nächstes an den norwegischen Automobilklub ( www.naf.no ), erhielt von dort auch erstmal keine Antwort. Und die Antwort, die dann irgendwann kam, nachdem ich bereits das ok vom norwegischen Zoll hatte, war nicht anfragebezogen.
Den nächsten Versuch startete ich bei der Deutschen Botschaft in Oslo ( www.oslo.diplo.de ), bekam von dort endlich eine weiterführende, wenn auch nicht endgültige Aussage bezüglich der Nutzung der 07er Nummer in Norwegen. Rechtsverbindliche Aussagen dürfe die Botschaft nicht treffen, eine Nachfrage beim Norwegischen Zoll hätte aber ergeben, daß eine Einreise mit dem roten 07er Kennzeichen grundsätzlich möglich sei, ich ggf. Unterlagen vorlegen müsse, mit denen ich die Teilnahme an dem Oldtimertreffen in Ísland beweisen könne.
Klang
ja schon ganz nett, war aber eben nicht endgültig, und so verschickte
ich eine weitere Anfrage Richtung Norwegen, diesmal an den Zoll ( www.toll.no
). Die Antwort fiel kurz und knackig, aber ganz im Sinne der geplanten
Reise aus: „…
There is no restriction for your use of this car in transit to Iceland. You
must be sure that the cars insurance is valid ( in the country you are
driving in ). ...”
Was
sagt "die Insel" zu der ganzen Thematik ? Der FÍB (
félag íslenska bifreiðaeigenda,
www.fib.is ), gleichbedeutend mit dem ADAC in
Deutschland, teilte mir auf meine schriftliche Anfrage mit: “...
Reglur um bíla, skráningu og notkun eru þær sömu eða svipaðar í
Þýskalandi og á Íslandi sem og annarsstaðar á Evrópska efnahagssvæðinu.
Þú átt því að geta notað bílinn þinn hér á Íslandi á sama hátt
og í Þýskalandi ...” Die
Gesetze und Verordnungen bezüglich von Kraftfahrzeugen, und deren
Registrierung sowie Nutzung, sind in Ísland die gleichen wie in
Deutschland und dem Rest des EU. Ich könne mein Fahrzeug in Ísland
unter den gleichen Bedingungen nutzen wie in Deutschland, so in etwa die
freie Übersetzung der Antwort.
Der ísländische Zoll (
www.tollur.is
) ging auf die Besonderheit der Zulassung ( die ja gar keine ist )
überhaupt nicht ein, aus der Hauptstadt Reykjavík bekam ich folgende Antwort: “
...
Eftir því sem ég kemst næst er aðalatriðið að þú sért skráður
eigandi að bílnum og að hann sé tryggður til aksturs á Íslandi.
... “ Ich muß nachweisen können, daß ich der Eigentümer des Fahrzeugs bin, und es muß für Ísland versichert sein, so die Kernaussage der Antwort.
Der
Zoll im Fährhafen Seyðisfjörður gibt mir eine anders lautende
Antwort, die prinzipiell aber die vom Zoll in Reykjavík ergänzt: “
... Ef
viðkomandi er búsettur í Þýskalandi eins og erindið virðist bera
með sér, er þetta ekkert mál. Hann fyllir út E-9 og fær tímabundið
tollfrelsi. Miðast við að hann sé hér í "heimsókn", nýti
bílinn sjálfur og flytji aftur út með sér að helsókninni lokinni....
“ Wenn
der Reisende seinen Wohnsitz in Deutschland hat, füllt er ( bei der
Einreise ) lediglich den Beleg E-9 aus und erhält eine zeitlich
begrenzte, zollfreie Einfuhrgenehmigung ( für das Fahrzeug ). Bedingung
ist nur, daß er ( der Reisende ) nur zu Besuch hier ( in Ísland ) ist,
das Fahrzeug ausschließlich selbst benutzt, und es wieder außer Landes
schafft wenn die Reise beendet ist, so lautet frei übersetzt die
Antwort. Auch hier wird auf das Kennzeichen nicht näher eingegangen.
Vom Verkehrsministerium ( umferðastofa, www.us.is ) ist bis heute keine direkte Antwort gekommen. Über Umwege erhielt ich schließlich die Aussage, daß das betreffende Fahrzeug versichert sein muß, und daß irgendein „offizielles“ Papier ( z.B. Fahrzeugschein ) zu Fahrzeug und Kennzeichen existieren muß. Dies wiederum deckte sich in etwa mit der Aussage des Zolls in Reykjavík, so daß in Summe der Dinge auch Ísland die Einreise mit der roten 07er Nummer gestattete.
Bliebe für Ísland noch der FBÍ ( Fornbílaklúbbur Íslands, www.fornbill.is ) zu erwähnen, der Oldtimerklub Íslands. Ihn hatte ich bezüglich der 07er Nummer nicht weiter "belästigt", sondern mich hier um das eigentliche Ziel der geplanten Reise gekümmert, das jährliche Oldtimertreffen des Klubs in Selfoss. Davon ausgehend, daß mich auf der geplanten Fahrt von Hamburg bis zur Fähre in Bergen/Norwegen irgendwann ein Dorfsheriff anhalten würde, dem ich dann das Ziel der Reise belegen müßte, habe ich mir vom Klub eine offizielle Einladung zusenden lassen.
Vielen Dank, jsl !!!
Eine
endgültige Aussage darüber, ob der Deutsche Verordnungstext in allen
Punkten auch im Ausland, insbesondere nun in den o.g. vier
skandinavischen Ländern, seine Gültigkeit hat, habe ich trotz allem nicht bekommen. Das ist
für meine Zwecke aber auch gar nicht nötig, darüber sollen sich
von mir aus die Gelehrten die Köpfe zerbrechen. Wichtig ist, daß im
Kern der Antworten alle betreffenden Staaten eine Ein-/Durchreise
gestatten, wenn auch mit unterschiedlicher Begründung, so sie überhaupt
eine geben:
2.
der Tes Mit einem Ordner voller Antworten der diversen Behörden, Klubs und sonstigen Institutionen, dem Fahrtenbuch samt Fahrzeugschein, und mit allen sonstigen Unterlagen, die irgendwie mit dem Granada zu tun haben, “wagte” ich die erste Auslandsfahrt. Ziel war der Fordhändler in Bramming / Dänemark, dort hatte ich im Vorwege diverse Ersatzteile - vor allem Originalbleche - bestellt, die ich abholen, tw. aber auch beim Händler selbst anpassen lassen wollte.
Mit
Sicherheit lag es daran, daß es an der Grenze zu Dänemark keine
generellen Zollkontrollen mehr gibt, und daß ich in Dänemark keinerlei
Polizei begegnete, jedenfalls konnte ich nach Dänemark problemlos ein-,
und von dort auch wieder ausreisen, wurde nicht wegen des roten
Kennzeichens angehalten. 3.
das Oldtimertreffen in Ísland Die
Anreise zum ersten Oldtimertreffen in Ísland, Bilder von der Veranstaltung,
und den Weg heim gibt es hier. 4.
persönliches Fazit Nichts
wird im Ausland so heiß gegessen, wie es in Deutschland gekocht wird.
Denn was sagt das rote 07er Kennzeichen letzten Endes aus ?
-> Fahrten nur zu ganz bestimmten, in der Verordnung genau definierten Anlässen von
mir aus gern, für alles andere gibt`s den nachgewiesenen Alltagswagen
->
Sammlerkennzeichen, Anzahl der Fahrzeuge auf einem roten 07er
Kennzeichen je nach Gemeinde unterschiedlich so
lange es zu jedem Fahrzeug ein amtliches Dokument, sprich den
abgestempelten roten Fahrzeugschein gibt, ist dies überhaupt nicht von
Interesse, ich kann ja eh nur einen Wagen gleichzeitig bewegen
->
pauschalierter Steuersatz was
interessiert es im Ausland, wie und in welcher Höhe ich daheim meine
Steuern entrichte ???
->
keine amtliche Zulassung ( im Rechtssinne ) der
“Deutsche Michel” läßt grüßen; klar, wo es keine amtliche
Zulassung gibt, ist keine Betriebserlaubnis notwendig ( nächster Punkt
), aber beides ist doch auch gar nicht nötig, wenn das betreffende
Fahrzeug nur im Rahmen dessen bewegt wird, was die Verordnung
vorschreibt
-> keine Betriebserlaubnis, sprich als Eigentümer eines roten 07er Kennzeichens bin ich selbst für die Fahrtüchtigkeit und die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge, die auf die Nummer gemeldet sind, verantwortlich ( kein TÜV, keine AU ) ich
als Eigentümer der Fahrzeuge habe damit kein Problem, ist etwas
Sicherheitsrelevantes nicht in Ordnung, bleibt der Wagen in der Garage. Wie
immer man es nun dreht und wendet, und welche Einwände, Abers und
neuerlichen Berichte über Einreiseverbote es auch gibt, die Reise zum
Oldtimertreffen in Ísland hat stattgefunden, und ich wurde nicht ein
einziges Mal wegen der 07er Nummer angehalten und überprüft. An der
Grenze zu Dänemark gab es keine Kontrollen, beim Zoll in Schweden wurde
ich durchgewunken, nach Norwegen gibt es schon lange keine
Zollkontrollen mehr, und bei der Einreise nach Ísland interessierte man
sich am Kontrollpunkt für Alkohol und frische Lebensmittel im Wagen,
aber nicht für den Wagen selbst, und auch nicht für die Zulassung. In
diesem Sinne Goða
ferð !
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